Allgemeine Energieberatung

Sollte ein Gebäude für eine Vor-Ort-Beratung nach Maßgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht förderfähig sein, bedeutet dies nicht, dass Sie auf eine Beratung verzichten müssen. In diesem Fall entfällt die Förderung durch das BAFA. Zwei Möglichkeiten bilden sich in der Folge ab: Die Energieberatung wird in voller Höhe vom Kunden getragen oder man spart einzelne, ansonsten durch die BAFA-Richtlinien geforderten Leistungen aus, da diese für das Gebäude vielleicht ohnehin nicht in Frage kommen, und senkt so die Beratungskosten.

In vielen Fällen kommt es vor, dass Teilleistungen gewünscht sind, z.B.:

  • Thermografie-Aufnahmen
  • Beratung zu Photovoltaik
  • Beratung zu Solarthermie
  • Energetische Kurz-Bewertungen, z.B. vor Kauf eines Gebäudes
  • Schimmelpilz-Ursachenanalyse
  • Fördermittelberatung
  • Heizlastberechnung
  • Berechnung der optimalen Dämmstoffdicke
  • etc.
Diese und viele andere Leistungen können gerne einzeln vereinbart werden.

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