Für die Beheizung unserer Wohngebäude verbrauchen wir durchschnittlich die Hälfte der Energie eines Haushalts. Durch gezielte Maßnahmen können Sie die Energiebilanz Ihres Gebäudes verbessern. Wir beraten Sie kompetent über mögliche Einsparpotentiale.
Seit dem 01.10.2007 ist der Energieausweis für Neubauten Pflicht. Seit dem 01.01.2009 muss bei Verkauf, Neuvermietung, neuen Verträgen zur Verpachtung oder Verleasung für alle Gebäude ein Energieausweis vorgelegt werden.
Ob Gebäudehülle oder gesamte Baukonstruktion – durch thermografische Messungen mit Wärmebild-Kameras ist sowohl die Untersuchung auf fehlende Wärmeisolation als auch das Auffinden bauphysikalischer Mängel oder versteckter Konstruktionselemente möglich.