Energieausweise
Seit dem 01.01.2009 muss bei Verkauf, Neuvermietung, neuen Verträgen zur Verpachtung oder Verleasung für alle Gebäude ein Energieausweis vorgelegt werden.
Für Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllen ist ein Bedarfsausweis zwingend erforderlich. Sonst kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis geht es nur um die verbrauchte Heizenergie der letzten Jahre. Damit geht der individuelle Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes in das Ergebnis des Ausweises mit ein. Die Gebäudetypologie spielt nur eine geringe Rolle.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird die Bausubstanz des Gebäudes aufgenommen und bestimmt das Ergebnis. Ein Normnutzerverhalten liefert die nötigen Verbrauchszahlen. Der Bedarfsausweis ist mit deutlich mehr Aufwand als der Verbrauchsausweis verbunden.
Wann braucht man welchen Ausweis?
Bei dieser Frage hilft Ihnen der interaktive Energieausweis-Check auf der DENA Seite um herauszufinden welchen Ausweis sie benötigen